Handels- und Gesellschaftsrecht

Zu den anwaltlichen Leistungen der Kanzlei gehören alle wesentlichen Bereiche des Gesellschaftsrechts, insbesondere die Gründung von Gesellschaften und die damit einhergehende Wahl der geeigneten Rechtsform und der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Hier beraten wir vor allem Unternehmer aus der Start-Up Branche.

Bestehende Rechtsträger stehen wir bei Fragen der Kapitalerhöhung, der Verschmelzung oder anderer Umstrukturierungen und zu Fragen zur Compliance zur Verfügung.

Daneben begleiten wir Transaktionen (M&A) auf Käufer- und Verkäuferseite.

In diesem Zusammenhang gehören die Durchführung einer Due Diligence ebenso zum Arbeitsspektrum wie die Erarbeitung sonstiger Maßnahmen zur Vermeidung von Haftungsrisiken für Vorstände und Geschäftsführer, zum Beispiel nach den Grundsätzen des erlaubten Risikos im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen (Einhaltung sog. Business Judgement Rules).

Letztlich stehen wir Ihnen bei Gesellschafterstreitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich zur Seite.

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