Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht stellt einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt von WSHP dar. Dies gilt für sämtliche Teilbereiche, denn der Fachbereich geht weit über die allgemein bekannten Fallgruppen der geschädigten Kapitalanleger hinaus.

Wir beraten in den folgenden Teilbereichen:

  • Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunden, insbesondere
  • Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung, einschließlich Auslandsgeschäft,
  • Zahlungsverkehr, insbesondere
    • Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
    • EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
    • Kreditkartengeschäft,
    • digitaler Zahlungsformen, insbesondere E-Geld und Kryptowährungen (z.B. Bitcoin)
  • Wertpapierhandel (insbesondere Kryptowerte und Kryptowertpapiere), Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft, einschließlich Auslandsgeschäft,
  • Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  • Factoring/Leasing,
  • Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte bzw. Bankgebühren (z.B. Bearbeitungsgebühren),
  • Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  • Steuerliche Fragen und Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht.

Zu unseren Mandanten zählen dabei insbesondere mittelständische Unternehmen und Finanzdienstleister, Anlageberater und Vermögensverwalter, Finanzierungsvermittler sowie Handelsplattformen und Initiatoren sonstiger Kapitalanlagen. Einen wesentlichen Schwerpunkt dabei stellen auch Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit kryptografischen Währungen (z. B. Bitcoin) oder tokenisierten bzw. digitalisierten Anlagemöglichkeiten dar.

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Immobilienrecht
Luftverkehr - Transport - Logistik
Steuerrecht

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