Vermögensverwaltung und Kapitalanlagerecht

Natürlich gehört es zu den Aufgaben einer Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht auch, sich um rechtliche Belange der Kunden rund um die Vermögensverwaltung zu kümmern, bei denen eine Kapitalanlage fehlgeschlagen ist oder fehlzuschlagen droht oder hieraus Ansprüche zu prüfen sind.

Dabei stellt sich häufig die Frage, ob die Anleger bzw. Kapitalgeber vor dem Abschluss der Verträge über alle wesentlichen Informationen verfügten, um eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Eine Falschberatung oder mangelhafte Aufklärung durch Banken, Berater oder Vermittler kann immer dann vorliegen, wenn der Anleger am Ende ohne das nötige Wissen eine Kapitalanlage gezeichnet hat und sich später ungeahnte Risiken verwirklichen.

Allerdings distanzieren wir ausdrücklich von pauschalen Aussagen, mit denen viele sog. Anlegerschutzkanzleien in diesem Bereich vorgehen und versuchen, in Massenschadensfällen medial Aufsehen zu erregen. Gerade wenn mit Hilfe von sog. Anlegerschutzvereinen (die nicht selten von Kanzleien finanziert werden) Rundschreiben an Kapitalanleger versendet werden, ist Vorsicht geboten. Denn dies umgeht nicht nur das eigentlich berufsrechtlich verbotene anlasslose Anschreiben von Geschädigten (sog. Kaltakquise), sondern häufig werden hier auch unter kaum haltbaren Behauptungen die Anleger angehalten, ihre (vorgeblichen) Ansprüche geltend zu machen.

Auch wenn man es den Anlegern häufig anders glauben machen möchte: In den allermeisten Fällen hängen die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung am Ende doch vom Einzelfall ab und insbesondere auch von den Möglichkeiten, bestimmte Umstände zu beweisen. Die Tage, in denen man ohne Aufwand in einer Vielzahl von Fällen über z.B. fehlerhafte Prospekte gerichtliche Prozesse gewinnen konnte, sind (längst) vorbei.

Bei uns werden daher im Rahmen der Einschätzung von Erfolgsaussichten in den Fällen, in denen sich eine Kapitalanlage nicht wie prognostiziert entwickelt, alle Aspekte des Falles berücksichtigt. Auch eine Einschätzung der wirtschaftlichen Perspektiven gehört dazu, denn selbst wenn die rechtlichen Erfolgsaussichten gut sind, muss immer auch beurteilt werden, ob die Verantwortlichen überhaupt in der Lage sind, die Forderungen zu begleichen. Im Ergebnis müssen daher Chancen und Risiken immer gut gegeneinander abgewogen werden.

Das gilt insbesondere auch im Hinblick auf die persönliche Haftung von Beratern und Vermittlern. Diese werden häufig zu Unrecht bzw. ohne hinreichende Anhaltspunkte rechtlich in Anspruch genommen.

Soweit am Ende über eine fehlgeschlagene Kapitalanlage rechtlich gestritten werden muss, vertreten wir Sie natürlich umfassend und mit allen prozessualen Möglichkeiten. Dabei übernehmen wir die Forderungsabwehr ebenso wie auch die Durchsetzung kapitalanlagerechtlicher Schadensersatzansprüche.

Maßgeblich ist für uns einzig und allein die Frage, ob hier mit berechtigten Anliegen eine Rechtsposition durchzusetzen oder zu verteidigen ist. Daher stehen wir grundsätzlich allen seriösen Marktteilnehmern mit unserer umfangreichen Erfahrung zur Verfügung. Wir übernehmen also sowohl die Vertretung der Anbieterseite (Banken und Finanzdienstleister, Berater und Vermittler) als auch der Beteiligten, die sich um ein Investment sorgen (professionelle/institutionelle Anleger, aber auch Privatpersonen), wenn im Zusammenhang mit Kapitalanlagen Vermögensschäden entstanden sind oder drohen.

Gerade in diesem Bereich wird Ihnen die umfassende Prozesserfahrung zu Gute kommen, über die die bei uns tätigen Kolleginnen und Kollegen verfügen.

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